Gebühren / Kostenübernahme durch die Kassen

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In der Regel werden die Kosten von Privatkassen, Zusatzversicherungen für Heilpraktiker und Beihilfe (Post, Beamte) ganz oder teilweise erstattet. Eine vollständige Übernahme der Kosten kann jedoch nicht gewährleistet werden. Bitte informieren Sie sich selbst bei Ihrer Krankenkasse, am besten vor der Behandlung. Die Kosten sind durch den Patienten vollständig zu begleichen, unabhängig von der Höhe der Erstattung durch die Kassen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nicht.

Der Betrag ist nach erfolgter Behandlung in bar oder per Überweisung zu bezahlen.

Bitte rechnen Sie für Ersttermine einen Zeitrahmen von 90–120 Minuten ein, für Folgetermine von 60–90 Minuten.

Anmerkung zu den Naturheilverfahren

Therapieverfahren der Naturheilkunde sind oft über viele Jahrhunderte erprobt. Auch wenn sie in der Praxis häufig erfolgreich sind, fehlen meist die wissenschaftlichen Beweise für deren Wirksamkeit, da nur in den seltensten Fällen entsprechende Studien finanziert werden.

Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Ersttermin:
0 91 95–5 07 21 12